Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte?
Ein Bekannter von Ihnen, eine Freundin, jemand aus der Nachbarschaft oder der Familie, vielleicht auch Arbeitskollege oder Kunde möchte ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder eine Gewerbeeinheit verkaufen oder vermieten?
Dann empfehlen Sie uns weiter und Sie erhalten für Ihren Tipp eine attraktive Entlohnung. Die Höhe der Tippgeberprovision ist individuell je nach Objekt und wird gemeinsam fair verhandelt.
Wichtige Voraussetzungen zur Tippgeberprovision:
- Sie als Tippgeber sind volljährig und geschäftsfähig.
- Sämtliche Eigentümer haben Ihnen ihre Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten erteilt
- Die angebotene Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird auch noch nicht anderweitig am Markt angeboten
- Uns ist durch Ihre Mitwirkung ein Provisionsanspruch entstanden und die Provision ist vollständig auf unserem Konto eingegangen – somit ist die Tippgeberprovision nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.
- Der Eigentümer erteilt uns einen Makleralleinauftrag
- Eigentümer haben keinen Anspruch auf eine Tippgeberprovisio
Gerne erläutern wir Ihnen den Ablauf:
- Sie benötigen eine Einverständniserklärung des Eigentümers, um uns die Daten des Eigentümers und der Immobilie bzw. des Grundstücks weiterzuleiten
- Nun kontaktieren Sie uns schriftlich und teilen uns Eckdaten zu dem Objekt mit
- Wenn uns das Objekt unbekannt ist, kein weiterer Maklervertrag besteht und es auch nicht bereits vermarktet wird, verhandeln wir mit Ihnen eine faire Tippgeberprovision.
- Es folgt ein schriftlicher Tippgebervertrag, damit auch Sie eine Sicherheit haben.
- Im nächsten Schritt kontaktieren wir den Eigentümer, der Makleralleinauftrag wird geschlossen und wir beginnen mit unserer Arbeit als Immobilienmakler.
- Nach erfolgreichem Verkauf ist die Maklerprovision fällig. Sobald diese vollständig auf unserem Konto eingegangen ist, zahlen wir Ihnen die vereinbarte Tippgeberprovision umgehend aus.
Ich freue mich auf Sie als Tippgeber und über Ihre Kontaktaufnahme.